Mitteilung Gartenwasserzähler
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
vielen Dank, dass Sie die Möglichkeit nutzen uns über das Kontaktformular den Wechsel Ihres Gartenwasserzählers zu melden.
Um die Änderungen in unserem Abrechnungssystem vornehmen zu können, möchten wir Sie über folgende Punkte informieren:
- Ein Wechsel des Gartenwasserzählers ist laut den gesetzlichen Vorgaben nach 6 Jahren erforderlich. Ist diese Zeit seit dem letzten Einbau bzw. Wechsel vergangen, bitten wir Sie um Mitteilung.
- Nach Ihrer Mitteilung über den eigenständigen Wechsel des Gartenwasserzählers, durch Sie selbst oder eine durch Sie auf eigene Kosten beauftragte Firma, werden Sie von einem Monteur der Stadtwerke Groß-Gerau zur Zählerplombierung kontaktiert. Bitte teilen Sie uns deshalb eine Telefonnummer mit, unter der Sie gut zu erreichen sind.
- Um Ihnen eine korrekte Jahresabrechnung erstellen zu können, bitten wir Sie um zeitnahe Mitteilung des Zählerstandes der Gartenwasseruhr zum Jahresende. Den Zählerstand können Sie gerne, falls für Sie zutreffend, mit der Ablesung des Zählerstandes der Hauptwasseruhr an uns übermitteln.
- Abschließend möchten wir Sie freundlich darauf hinweisen, dass die Nutzung eines Gartenwasserzählers ausschließlich der Gartenbewässerung dienen darf.
Ihre Stadtwerke Groß-Gerau
Kundenabteilung